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Atteste, Bescheinigungen, Krankenversichertenkarte und Überweisungen

Für Atteste erhebe ich eine Gebühr zwischen 5 und 10 EUR

Legen Sie bitte bei jedem Arztbesuch Ihre persönliche Krankenversichertenkarte vor. Überweisungsscheine behalten ihre Gültigkeit. Zu den Quartalsanfängen am 1.1., 1.4., am 1.7. und am 1.10. legen Sie bitte Ihre Krankenversichertenkarte/Krankenschein erneut vor.

Rezepte werden von mir nur nach einer Untersuchung oder sorgfältigen Prüfung ausgeschrieben. Ich bitte Sie darauf zu achten, dass Rezepte für notwendigen Dauermedikamente rechtzeitig erneuert werden. Für Arbeitsunfähigkeits- oder Auszahlungsbescheinigungen ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich.

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